In Deutschland gibt es verschiedene Tatbestände im Strafgesetzbuch, die das Diebstahlverhalten regeln. Zu den relevanten Paragrafen gehören insbesondere:
§ 242 StGB: Der Diebstahl als Grundtatbestand, der besagt, dass jemand eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht wegnimmt, sich oder einem Dritten rechtswidrig zu bereichern.
§ 243 StGB: Qualifizierte Diebstahlsdelikte wie räuberischer Diebstahl oder Bandendiebstahl, die mit höheren Strafen versehen sind.
§ 244 StGB: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, beispielsweise bei Einbruchdiebstahl oder gewerbsmäßigen Diebstahl.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Wert der gestohlenen Sache und dem individuellen Vorstrafenregister des Täters. In schwerwiegenden Fällen kann ein Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
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